Logo MIQUA mit dem Text 'LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln'
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite „MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln“ mit ihren Unterkapiteln.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik

Diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vollständig vereinbar. Folgende PDF-Dokumende sind nicht barrierefrei:

  • Presseinmitteilung 2023/09/25: Ringvorlesung Wintersemester 2023/2024
  • Pressemitteilung 2022/08/02: Filmpremiere „Begrenzte Erfahrungen – erfahrene Grenzen“
  • Pressemitteilung 2022/05/10: "Vom Kölner Dom über Niederzissen nach Tel Aviv". Veranstaltungshinweise im Mai/Juni 2022
  • Pressemitteilung 2021/10/21: "Wanderausstellung "Menschen, Bilder, Orte" im MKK"
  • Pressemitteilung 2021/09/21: "Kunst, Kultur und Erinnerung". Künstlergespräch mit Yury Kharchenko
  • Pressemitteilung 2021/09: MiQua-Kolumba eröffnet Jahresausstellung „In die Weite“
  • Pressemitteilung 2021/09: MiQua-Kolumba „In die Weite“: Einbringung des Dekrets aus dem Vatikan.
  • MiQua-Pressemappe "1700 Jahre"
  • MiQua-Pressemappe "1700 Jahre", english version
  • Pressemitteilung 2021/07: Alltags- und Lebenswelten aus 1700 Jahren jüdischem Leben in Deutschland. Eröffnung der Wanderausstellung "Menschen, Bilder, Orte", am 1. Juli in Köln
  • Pressemappe zur Wanderausstellung "Menschen, Bilder, Orte - 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland"
  • Pressemitteilung zur Eröffnung der Wanderausstellung in Wesel (vom 23. August 2021)

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde am 25. August 2020 erstellt. Sie wurde zuletzt überprüft am 20.10.2023.

Die Erklärung wurde verfasst auf der Grundlage einer Selbstbewertung durch das LVR-Zentrum für Medien und Bildung am 10.08.2019.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt mit dem MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an Michael.Jakobs@lvr.de. Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über von der EU-Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Ihre Ansprechperson im LVR-Zentrum für Medien und Bildung:
Ralf Nussbaum

Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden der E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 EU-DSGVO an den Landschaftsverband Rheinland übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite „MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln“ vom MiQua. LVR-Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen