Das Ghettohaus am Marsplatz 10-14

Mit der beginnenden räumlichen Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung Ende der 1930er Jahre änderte sich auch die Bewohnerstruktur im Haus am Marsplatz 10-14. Nachdem Mietverhältnisse zwischen jüdischen und nichtjüdischen Parteien durch das „Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden“ im April 1939 verboten wurden, verließen nichtjüdische Mieter*innen das Haus. An ihrer Stelle zogen vermehrt jüdische Bewohner*innen ein, die ihre Wohnungen hatten verlassen müssen. Unter ihnen waren auch die Eigentümer selber, die bis dahin in Köln-Sülz gewohnt hatten. Im Mai 1941 wurde das Gebäude von der Gestapo zu einem der Ghettohäuser erklärt. Mit rund 25 nach aktuellem Forschungsstand bekannten Personen handelte es sich um ein verhältnismäßig kleines Ghettohaus. Rund die Hälfte der Bewohner*innen wurde Ende 1941 in die Ghettos Litzmannstadt und Riga deportiert. Die übrigen wurden anderen Ghettohäusern zugewiesen und von dort verschleppt.